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   BFH, 13.04.1972 - V R 135/71   

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https://dejure.org/1972,1075
BFH, 13.04.1972 - V R 135/71 (https://dejure.org/1972,1075)
BFH, Entscheidung vom 13.04.1972 - V R 135/71 (https://dejure.org/1972,1075)
BFH, Entscheidung vom 13. April 1972 - V R 135/71 (https://dejure.org/1972,1075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Handelsvertreter - Erwerb eines Autoradios - Vorsteuer - Berufliche Fahrten - Verkehrsinformationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 421
  • DB 1972, 1321
  • BStBl II 1972, 653
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.05.1968 - IV R 110/67

    Verwaltungsakt - Gegenstand des Verfahrens - Rechtsbehelfsfrist -

    Auszug aus BFH, 13.04.1972 - V R 135/71
    Das Urteil des BFH IV R 110/67 vom 28. Mai 1968 (BFH 92, 322, BStBl II 1968, 541), das für das Streitjahr 1962 eine andere Auffassung vertreten habe, sei durch die Entwicklung der Verhältnisse überholt.

    Ein Autoradio bleibt aber entgegen der Annahme des FG auch nach seinem Einbau in einen Pkw ein selbständiges Wirtschaftsgut (BFH-Urteil IV R 110/67, a. a. O.).

    Der IV. Senat des BFH hat zwar in dem Urteil IV R 110/67 (a. a. O.), ausgeführt, die Kosten für ein Autoradio gehörten regelmäßig zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen nach § 12 EStG.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 13.04.1972 - V R 135/71
    Entscheidend bleibt indessen insbesondere im Hinblick auf eine im Umsatzsteuerrecht fehlende, dem § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vergleichbare Vorschrift und die hieraus herzuleitende Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten (dazu BFH-Beschluß Gr. S. 2/70 vom 19. Oktober 1970, BFH 100, 309, BStBl II 1971, 17), der unter den besonderen, dem Umsatzsteuerrecht eigentümlichen Grundsätzen zu beurteilende Gesichtspunkt, daß eine Leistung für das Unternehmen ausgeführt ist.
  • BFH, 16.12.1958 - I 286/56 S

    Abgrenzung der Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter - Fähigkeit zur

    Auszug aus BFH, 13.04.1972 - V R 135/71
    Der Hinweis des FG auf das BFH-Urteil I 286/56 S vom 16. Dezember 1958 (BFH 68, 198, BStBl III 1959, 77) geht fehl.
  • BFH, 22.01.1960 - V 104/58 U

    Lieferungen von Haushaltswaschmaschinen an Landwirte - Lieferungen im

    Auszug aus BFH, 13.04.1972 - V R 135/71
    Der Senat hat bereits zu den Großhandelsprivilegien des UStG 1951, die ebenfalls Leistungen zwischen Unternehmern im Rahmen des Unternehmensbereichs begünstigten -- allerdings beim Leistenden und beschränkt auf Lieferungen (§ 4 Nr. 4, § 7 Abs. 3 UStG 1951, § 11 Abs. 1 UStDB) --, ausgeführt, diese seien allein der Umsatzsteuer eigentümlich und nicht im betriebswirtschaftlichen, einkommensteuerlichen oder handelsrechtlichen Sinn auszulegen (BFH-Urteil V 104/58 U vom 22. Januar 1960, BFH 70, 351, BStBl III 1960, 130).
  • BFH, 12.12.1985 - V R 25/78

    Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

    Eine Leistung ist für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie der Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt (Urteil vom 13. April 1972 V R 135/71, BFHE 105, 421, BStBl II 1972, 653).

    Es entspricht demgemäß nicht dem Gesetz, daß das Finanzgericht für die umsatzsteuerrechtliche Würdigung des Sachverhalts auf die einkommensteuerrechtliche Beurteilung verwiesen hat (vgl. insoweit auch Urteil vom 13. April 1972 V R 135/71, BFHE 105, 421, BStBl II 1972, 653).

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 4/87

    Andere land-oder forstwirtschaftliche Nutzung in geringem Umfang i. S. des § 8c

    Bei der Quantifizierung dieser Begriffe wurde in der Rechtsprechung des BFH und im Schrifttum - wenn auch in anderen Zusammenhängen - vielfach auf die genannte Größe abgestellt (vgl. z.B. Urteile vom 13. April 1972 V R 135/71, BFHE 105, 421, BStBl II 1972, 653; vom 7. März 1980 III R 92/78, BFHE 130, 221, BStBl II 1980, 412, und wohl auch Urteil vom 28. März 1985 IV R 88/81, BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508; vgl. etwa auch Weiß, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1987, 76, 77).
  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 7682/91

    Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich von Strafverteidigerkosten;

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